Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist ein vereinfachtes System, um den Gewinn im Rahmen der betrieblichen Einkunftsarten zu ermitteln, der als Grundlage in die Gesamteinkommensberechnung einfließt.

Auch die Pauschalierung ist eine Form der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, bei der bestimmte Aufwendungen oder Erträge nicht nach tatsächlichen Zahlungen, sondern pauschal ermittelt werden. Sie ist ausgeschlossen, wenn gesetzliche Buchführungspflicht besteht (§§ 124 und 125 BAO) oder freiwillig Bücher geführt werden.

Die Umsätze müssen für die Ermittlung der Umsatzsteuerbemessung immer aufgezeichnet werden. Auch bei den meisten Einkommensteuerpauschalierungen bildet der erzielte Jahresumsatz die Basis für die pauschalen Betriebsausgaben.

Im Zusammenhang mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bieten wir ihnen folgende Leistungen an:

  • Monatliche bzw. quartalsweise Belegerfassung
  • Aufbereitung Ihrer Belege
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Laufende Auswertungen (Saldenlisten, Erfolgsrechnung, etc.)
  • Anlagenbuchhaltung, Anlageverzeichnis
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung i.S. des Einkommensteuergesetzes
  • Aufbereitungen von Zwischenabschlüssen inkl. Beratung über steuerschonende Maßnahmen vor dem 31.12.
  • Berechnung von Nachzahlungen und Gutschriften in der Umsatz-, Einkommensteuer und SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)
Accountingservice Kornherr